07. September 2023

Mitgliederbrief September 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

seit Wochen beunruhigt eine „Angrenzerbenachrichtigung“ die Bürger der Stadt und insbesondere die Anwohner rund um das Gesundheitszentrum. Diese wurden von der Stadtverwaltung zu einer vom Landkreis Tuttlingen beantragten Nutzungsänderung des Gesundheitszentrums informiert. Dieses Anschreiben enthält lapidar die Angaben „Nutzungsänderung Krankenhaus, Gesundheitsnahe Versorgung&Dienstleistungen (Gesundheitszentrum), Flüchtlingsunterkunft“.

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Inzwischen haben wir uns für den Vorstand des Fördervereins auf dem Baurechtsamt erkundigt. Tatsächlich liegt dort ein Antrag des Landkreises in Formularform vor, in welchem eben diese Nutzungsänderung im ehemaligen Klinikgebäude, unter anderem für eine Flüchtlingsunterbringung beantragt wird. Dabei fehlt eine Angabe zur Befristung oder zeitlichen Begrenzung oder auch ein Hinweis darauf, dass es sich um einen Antrag auf nachträgliche Genehmigung der vorübergehend im letzten Jahr erfolgten Unterbringung von aus der Ukraine Geflüchteten (Frauen und Kinder) in einer ehemaligen Station handeln soll. Im Gespräch auf dem Baurechtsamt erhielten wir den Hinweis, es sei eine befristete Unterbringung für 1 – 2 Jahre beabsichtigt. Davon haben wir aber nichts im Formular gefunden. Und bei Einsicht in den zugehörigen Plan beschreibt dieser eine Belegung von den ehemaligen Krankenzimmern mit vier oder auch fünf Personen in der ganzen Breite des Bettenhauses in zwei ehemaligen Stationen. So kommt tatsächlich eine Zahl von ca. 140 Personen zusammen. 


Man bedenke, dass das ehemalige Krankenhaus in seiner Blütezeit maximal 130 Betten auf fünf Stationen vorhielt und jetzt bereits im Gebäude schon ein MVZ mit mehreren Praxen, weitere davon unabhängige Praxen, ein Schlaflabor, der Pflegestützpunkt, ein Orthopädiegeschäft und vieles mehr untergebracht sind. 


Dass die vorübergehende Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen im ehemaligen Krankenhaus im letzten Jahr absolut logisch und sinnvoll war, steht auch für uns vollkommen außer Frage! Wir haben nach wie vor größtes Verständnis für die damalige Notlage, auch wenn die Allgemeinheit davon erst ganz kurzfristig erfuhr. Wir halten es jedoch nicht für hinnehmbar, dass nun eine zeitlich nicht begrenzte und wesentlich umfangreichere Nutzungsänderung zusammen mit der notwendigen rückwirkenden Legitimierung der damaligen Unterbringung erfolgen soll. Die zahlreichen Reaktionen und die Besorgnis in der Bevölkerung sind möglicherweise auch als Unzufriedenheit über den tatsächlichen Stand der intensiv diskutierten, aber bisher überhaupt nicht umfänglich erkennbaren Nachnutzungen des ehemaligen Klinikums zu sehen. Unsere Bedenken wenden sich nicht gegen geflüchtete Menschen. Vielmehr sorgen wir uns um die Gesundheitsversorgung aller Menschen hier, auch der zu uns Geflüchteten. Daher fürchten wir, dass der lange Entwicklungsprozess des dringend benötigten Gesundheitszentrums und der versprochenen Erweiterten Ambulanten Versorgung (EAV) durch eine Blanko-Genehmigung einer umfangreichen, zeitlich nicht begrenzten Unterbringung von Geflüchteten über den Haufen geworfen werden könnte. 


Wir hoffen nun auf eine Präzisierung des Antrags. Dazu hat uns Landrat Bär eine klärende Stellungnahme in Form einer E-Mail zugesagt. Es gehe um einen „absoluten Notfallplan B“ einer „temporären Nutzung“ für den Fall, dass die in Spaichingen noch nicht fertiggestellte und nur zögerlich vorankommende eigenständige Flüchtlingsunterkunft in einer Notfallsituation noch nicht fertig sei. Wenn es diese Flüchtlingsunterkunft gäbe, wäre die Unterbringung im GZ „vom Tisch“, denn es sei nicht beabsichtigt, das GZ zu belegen. Es bleibe bei den bekannten Plänen für das Gesundheitszentrum. 


Wenn es sich also tatsächlich um einen absoluten Notfallplan B handelt und eine alternative Flüchtlingsunterkunft in der Entstehung ist, dann darf hinterfragt werden, weshalb die unbegrenzte Nutzungsänderung eines so wichtigen Projektes wie dem Gesundheitszentrum erforderlich sein soll. 


Wir hoffen nun auch auf die Unterstützung durch den Gemeinderat und die Kreisräte. Wir werden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25. September anwesend sein und hoffen dort auch auf rege Bürgerpräsenz. Bei dieser Sitzung wird der Gemeinderat über den Antrag beraten.

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Dr. Albrecht Dapp

Vorsitzender

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Elke Rees

stellv. Vorsitzende

Impressum

Förderverein Gesundheitszentrum Spaichingen e.V.
c/o Dr. med. Albrecht Dapp
Ackermannstr. 19
78549 Spaichingen

 

Vertreten durch:
Dr. med. Albrecht Dapp
Ackermannstr. 19
78549 Spaichingen
Kontakt: Telefon 07424 4665
E-Mail: a.dapp@gmx.com

Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht Stuttgart
Registernummer: VR 724178

 

Aufsichtsbehörde:
Stadt Stuttgart

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