Inzwischen haben wir uns
für den Vorstand des
Fördervereins auf dem
Baurechtsamt erkundigt.
Tatsächlich liegt dort
ein Antrag des
Landkreises in
Formularform vor, in
welchem eben diese
Nutzungsänderung im
ehemaligen
Klinikgebäude, unter
anderem für eine
Flüchtlingsunterbringung
beantragt wird. Dabei
fehlt eine Angabe zur
Befristung oder
zeitlichen Begrenzung
oder auch ein Hinweis
darauf, dass es sich um
einen Antrag auf
nachträgliche
Genehmigung der
vorübergehend im letzten
Jahr erfolgten
Unterbringung von aus
der Ukraine Geflüchteten
(Frauen und Kinder) in
einer ehemaligen Station
handeln soll. Im
Gespräch auf dem
Baurechtsamt erhielten
wir den Hinweis, es sei
eine befristete
Unterbringung für 1 – 2
Jahre beabsichtigt.
Davon haben wir aber
nichts im Formular
gefunden. Und bei
Einsicht in den
zugehörigen Plan
beschreibt dieser eine
Belegung von den
ehemaligen
Krankenzimmern mit vier
oder auch fünf Personen
in der ganzen Breite des
Bettenhauses in zwei
ehemaligen Stationen. So
kommt tatsächlich eine
Zahl von ca. 140
Personen zusammen.
Man bedenke, dass
das ehemalige
Krankenhaus in seiner
Blütezeit maximal 130
Betten auf fünf
Stationen vorhielt und
jetzt bereits im Gebäude
schon ein MVZ mit
mehreren Praxen, weitere
davon unabhängige
Praxen, ein Schlaflabor,
der Pflegestützpunkt,
ein Orthopädiegeschäft
und vieles mehr
untergebracht sind.
Dass die
vorübergehende
Unterbringung von
ukrainischen
Flüchtlingen im
ehemaligen Krankenhaus
im letzten Jahr absolut
logisch und sinnvoll
war, steht auch für uns
vollkommen außer Frage!
Wir haben nach wie vor
größtes Verständnis für
die damalige Notlage,
auch wenn die
Allgemeinheit davon erst
ganz kurzfristig erfuhr.
Wir halten es jedoch
nicht für hinnehmbar,
dass nun eine zeitlich
nicht begrenzte und
wesentlich
umfangreichere
Nutzungsänderung
zusammen mit der
notwendigen
rückwirkenden
Legitimierung der
damaligen Unterbringung
erfolgen soll. Die
zahlreichen Reaktionen
und die Besorgnis in der
Bevölkerung sind
möglicherweise auch als
Unzufriedenheit über den
tatsächlichen Stand der
intensiv diskutierten,
aber bisher überhaupt
nicht umfänglich
erkennbaren
Nachnutzungen des
ehemaligen Klinikums zu
sehen. Unsere Bedenken
wenden sich nicht gegen
geflüchtete Menschen.
Vielmehr sorgen wir uns
um die
Gesundheitsversorgung
aller Menschen hier,
auch der zu uns
Geflüchteten. Daher
fürchten wir, dass der
lange
Entwicklungsprozess des
dringend benötigten
Gesundheitszentrums und
der versprochenen
Erweiterten Ambulanten
Versorgung (EAV) durch
eine Blanko-Genehmigung
einer umfangreichen,
zeitlich nicht
begrenzten Unterbringung
von Geflüchteten über
den Haufen geworfen
werden könnte.
Wir hoffen nun auf
eine Präzisierung des
Antrags. Dazu hat uns
Landrat Bär eine
klärende Stellungnahme
in Form einer E-Mail
zugesagt. Es gehe um
einen „absoluten
Notfallplan B“ einer
„temporären Nutzung“ für
den Fall, dass die in
Spaichingen noch nicht
fertiggestellte und nur
zögerlich vorankommende
eigenständige
Flüchtlingsunterkunft in
einer Notfallsituation
noch nicht fertig sei.
Wenn es diese
Flüchtlingsunterkunft
gäbe, wäre die
Unterbringung im GZ „vom
Tisch“, denn es sei
nicht beabsichtigt, das
GZ zu belegen. Es bleibe
bei den bekannten Plänen
für das
Gesundheitszentrum.
Wenn es sich also
tatsächlich um einen
absoluten Notfallplan B
handelt und eine
alternative
Flüchtlingsunterkunft in
der Entstehung ist, dann
darf hinterfragt werden,
weshalb die unbegrenzte
Nutzungsänderung eines
so wichtigen Projektes
wie dem
Gesundheitszentrum
erforderlich sein soll.
Wir hoffen nun auch
auf die Unterstützung
durch den Gemeinderat
und die Kreisräte. Wir
werden in der
öffentlichen
Gemeinderatssitzung am
25. September anwesend
sein und hoffen dort
auch auf rege
Bürgerpräsenz. Bei
dieser Sitzung wird der
Gemeinderat über den
Antrag beraten.